AGB der Firma Airea Service GmbH
§ 1 Geltung
(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma Airea Service GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von sich angebotenen Leistungen schließen.
(2) Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von dem Anbieter noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht.
(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Vertragsbestätigung des Anbieters oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages durch den Anbieter in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.
§ 3 Leistungen des Anbieters
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um ein Mietvertrag handelt und nicht um ein Verwahrungsvertrag.
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Der Anbieter vermietet Parkplätze und besorgt den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen Köln und wieder zurück wie folgt.
1. Mietvertrag
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Der Anbieter bietet Fluggästen des Flughafens Köln International die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von dem Anbieter betriebenen Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen und den Shuttle-Service des Anbieters zum Flughafen Köln International hin und zurück kostenfrei zu nutzen.
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Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein Mietverhältnis zustande.
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Der Anbieter verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Betriebsbedingt ist der Kunde verpflichtet dem Anbieter die Fahrzeugschlüssel zu übergeben. Dem Anbieter ist es gestattet das Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken.
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Dem Anbieter steht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). In so einem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach einer angemessenen Frist entfernt, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
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Auf dem Betriebsgelände des Anbieters gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen des Anbieters, seiner Mitarbeiter, deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden.
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Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist der Anbieter berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
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Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände des Anbieters zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände des Anbieters kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Der Anbieter behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
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Auf dem Betriebsgelände des Anbieters ist das Rauchen nur auf markierten Flächen gestattet.
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Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren.
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Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen des Anbieters gegenüber nicht nachgewiesen werden, so ist dieser berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen.
3. Shuttle- und Valet-Service
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Mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände des Anbieters stellt dieser für maximal drei Personen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service für den Transfer zum Flughafen Kölner hin und zurück zur Verfügung.
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Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird kostenlos befördert. Der Anbieter ist zur Beförderung von Sondergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
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Der Shuttle-Service erfolgt in der Regel individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.
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Die Beförderung zum/vom Flughafen Köln erfolgt in der Regel bis zum Bus Terminal 2 bzw. vom Bus Terminal 2.
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Die Abreise- und Ankunftszeit und Landezeit am Kölner Flughafen sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Der Anbieter haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgendem § 6 nur für eine verspätete Ankunft am Kölner Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 150 Minuten (2,5 Stunden) vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit beim Anbieter den Shuttle-Service oder Valet-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens des Anbieters seinen Flug nicht mehr erreicht.
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Der Rücktransport vom Flughafen Köln zum Betriebsgelände des Anbieters erfolgt in der Regel zeitnah. Nach Landung und Abholung hat der Kunde den Anbieter zu benachrichtigen, damit umgehend ein Fahrzeug zur Abholung geschickt werden kann.
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Der Anbieter ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
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Kindersitze werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben, damit der Anbieter eine entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
(2) Der Anbieter ermöglicht Kunden gegen Entgelt die Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt. Die Pflichten des Anbieters beschränken sich rein auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur gegenüber den jeweils durch den Anbieter vermittelten Drittfirmen zu.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise gelten ausschließlich für PKW's. Bei übergröße Maßen wird der Anbieter dies in Rechnung stellen.
(2) Für die von dem Anbieter angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.
(3) Der Mietpreis wird von dem Anbieter zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.
(5) Nutzt der Kunde den Stellplatz länger als gemietet, darf der Anbieter 15,00€ beim Shuttle-Service und 20,00€ pro Tag beim Valetservice in Rechnung stellen.
(6) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
(1) Dem Anbieter und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
(2) Zusätzlich kann der Anbieter sowie der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt durch den Kunden bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei dem Anbieter entstanden ist.
§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
(1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf Schadensersatz des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt.
(4) Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Soweit der Anbieter gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
(6) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR einer Millionen beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.
(10) Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.
(11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel).
(12) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder weitere Schäden die die Airea Service GmbH nicht beeinflussen kann, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma Airea Service GmbH wird diesen Fällen ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel- Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.
(13) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor Übergabe und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen.
(14) Nach Verlassen des Parkplatzes ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma Airea Service GmbH gilt der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und Leistungspflicht ist beendet.
(15) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m).
(16) Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
(17) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(18) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
(19) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
(20) Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
(21) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, wenn der Kunde diese durch Fotos nicht belegen kann. Der Kunde ist verpflichtet bei Fahrzeugabgabe das Fahrzeug abzufotografieren. Bei einer Schadenmeldung durch den Kunden muss Anhand der Fotos des Kunden deutlich sein, dass ein Unterschied zwischen Fahrzeugabgabe und Fahrzeugrücknahme zu erkennen ist und ein Schaden entstanden ist. Bei den Fotos muss auch der Parkplatz deutlich erkennbar sein.
(22) Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde selbst parkt und den Fahrzeugschlüssel mitnimmt.
(23) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.
(24) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an den Anbieter ab, soweit diesem ein Schaden entstanden ist.